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Neuigkeiten

Schuldnern steht ab Juli ein höherer Pfändungsfreibetrag zu. In vielen Fällen - aber eben nicht in allen! - erfolgt die Betragsanhebung automatisch. Überprüfen Sie aber trotzdem vorsichtshalber, ob die Erhöhung auch tatsächlich umgesetzt wurde (etwa wenn beim Arbeitgeber gepfändet wird). Freibeträge, die durch Gerichtsbeschluss oder Bescheid eines Amtes festgesetzt worden sind, sollten in jedem Fall überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hier wirken die Erhöhungen regelmäßig nicht automatisch!

Für Einzelheiten siehe den Artikel der Verbraucherzentrale NRW:

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